Zur geplanten Abschiebung von Andre Aragoli in den Iran erklärt Ralf Buchterkirchen, Sprecherin der BAG queer der PDS
Im Iran gilt die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen. Am 20. Juli wurden erneut zwei junge Schwule im Iran hingerichtet.
Dennoch soll – wenn es nach dem Innenministerium Hessens und dem Verwaltungsgericht Kassel geht – Andre Aragoli in den Iran abgeschoben werden. Ein entsprechender Beschluss wurde bereits im Oktober 2004 gefasst. Die polizeilich verhinderte Eintragung einer Lebenspartnerschaft und die anschließende Verhaftung haben die Situation jetzt erneut zugespitzt. Aragoli sitzt seit 18.07.2005 in Abschiebehaft.
Wir fordern Justiz und den Hessischen Landtag dazu auf, die Abschiebung zu stoppen! Alle Leserinnen und Leser fordern wir dazu auf, sich mit Petitionen gegen die drohende Abschiebung an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages zu wenden: Hessischer Landtag, Petitionsausschuss, Schlossplatz 1-3, 65183 Wiesbaden, Tel.: (0611)350-0, Fax.: (0611)350-459.
Wiederholt sollen Menschen durch deutsche Staatsgewalt und Gerichte in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen die Todesstrafe, langjährige Haft, staatliche und nichtsstaatliche Verfolgung drohen. Nur durch Ehe oder Eingetragene Lebenspartnerschaft war es vielen möglich, sich davor zu retten. Durch die rot-grüne Bundesregierung und verstärkte Restriktionen gegenüber Asylsuchenden hat sich die Situation weiter verschärft – die Anzahl der Asylgesuche in der Bundesrepublik Deutschland gingen entsprechend zurück, was keine Verbesserung der Menschen in den Herkunftsländern anzeigt, sondern dem Fakt, dass die Bundesrepublik Deutschland keinen ausreichenden Schutz bietet, Rechnung trägt.
Wir fordern, diesen Zustand zu ändern und zumindest allen Menschen, die von Not, staatlicher und nichtsstaatlicher Verfolgung bedroht sind, Asyl und die Deutsche Staatsbürgerschaft zu gewähren! Diese Regelung ist auf die Identität und tatsächliche Lebensweise zu beziehen und darf nicht Ausweichversuchen deutscher Gerichte unterliegen. Im Fall von Aragoli verwies das Verwaltungsgericht Kassel in der Begründung der Abschiebemöglichkeit, dass im Iran nicht die schwule Orientierung, sondern die ausgeübte schwule Praxis verfolgt sei. Diese Begründung ist arrogant und spricht der Wirklichkeit Hohn!
Keine Abschiebung von Andre Aragoli!
Mehr Informationen unter http://aragoli.info.ms/
|