Alle Jahre wieder beginnen im Sommer Krankenhäuser und Deutsches Rotes Kreuz über fehlende Blutkonserven zu klagen. Teilweise müssen Operationen verschoben werden. Schuld ist die Urlaubs- und Reisewelle; auch Blutspendende machen Urlaub, zudem sind durch die Verkehrslawine mehr Unfälle zu verzeichnen. Nicht betrachtet werden längst überkommene Regelungen im Transfusionsgesetz. In den 1980er Jahren kam es durch Bluttransfusionen zu zahlreichen HIV-Infektionen. Das wurde zum Anlass genommen, so genannte Risikogruppen von der Blutspende auszuschließen. Da es damals noch keine Möglichkeiten zu Kontrolltests gab, eine angewandte Möglichkeit der Risikominimierung. Ansonsten war es gänzlich Zufall, ob ein Spender oder eine Spenderin über HIV und die Übertragungswege informiert war. In den 1980er Jahren waren vor allem Schwule von HIV und Aids betroffen. Seit Mitte der 1980er Jahre ist die HIV-Übertragungswahrscheinlichkeit durch Bluttransfusionen auf nahezu Null gesunken. Dies ist auf einfache und schnelle Kontrolltests zurückzuführen und auf eine steigende Sensibilisierung der Bevölkerung. Aids-Hilfen tragen eine umfassende Aids-Prävention. Das darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass es derzeit wieder trendy wird, wissentlich das Risiko einer HIV-Infektion in Kauf zu nehmen oder viele heterosexuelle Jugendliche HIV und Aids nach wie vor für eine „Schwulen-Seuche” halten. Die Vorzeichen haben sich allerdings ersichtlich verschoben – nicht mehr Risikogruppen, sondern das Risikoverhalten jedes und jeder Einzelnen sind ausschlaggebend für Infektions-Risiken und damit relevant im Sinne des Transfusionswesens. In Italien wurde bereits die Gesetzesgrundlage an diese neuen Erkenntnisse angepasst. Auch Schwule sind zur Blutspende zugelassen, allein das Risikoverhalten bestimmt einen möglichen Ausschluss von der Blutspende. Übrigens bei keiner Veränderung bzw. sogar einer geringen Abschwächung der Infektionsrate der Bluttransfusionen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland liegen Studien von 1993 (Bundesgesundheitsamt, Berlin) und 2003 (Anja Preuß, Leipzig) zur Spendertätigkeit von Schwulen vor, die eine ähnliche Rechtsanpassung als sinnvoll erscheinen lassen. Bisher wurden diese Erkenntnisse nicht aufgegriffen, Schwule und andere „Risikogruppen” auf Grund ihrer Identität oder sexuellen Orientierung diskriminiert.
Die BAG queer der PDS fordert vor diesem Hintergrund eine Änderung des Transfusionsgesetzes, im Sinne, dass ausschließlich Risikoverhalten ausschlaggebendes Kriterium zum Ausschluss von Menschen von der Blutspende ist. Menschen dürfen auf Grund Ihrer eigenen Identität und sexuellen Orientierung nicht weiter diskriminiert werden. Nicht zuletzt können damit Engpässe an Blutkonserven auch vermindert werden.
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