Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz erklärt die Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft queer der PDS, Ingrid Saalfeld:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt, dass das Grundgesetz mehr für homosexuelle Paare und Menschen mit anderen Lebensweisen bietet, als es sich selbst die Grünen haben träumen lassen. Zwar sei die Ehe privilegiert: "Ein Gebot, andere Lebensformen zu benachteiligen, lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten." Das kann doch nur der Startschuss sein, sich endlich an die Gleichstellung aller Lebensweisen heran zu tasten. Schließlich gibt es nicht nur Menschen die heiraten o.ä. wollen, sondern auch Menschen, die in ihrem sozialen bzw. familiären Gefüge Verantwortung übernehmen wollen und vor dem Gesetzt zusammengehörig gesehen werden wollen.
Das hätte sich Herr Stoiber sicher nicht vorstellen können, dass ausgerechnet seine Klage offenbart, dass unser Grundgesetz nicht nur für homosexuelle eheähnliche Paare die Möglichkeit bietet, sich durch Gesetze einen Rahmen zu geben, - nein, es geht sogar noch weiter: Die Exklusivität der Ehe "verbietet dem Gesetzgeber nicht, Rechtsformen für ein auf Dauer angelegtes Zusammenleben auch anderen Personenkonstellationen als der Verbindung von Mann und Frau anzubieten." Damit steht, jedenfalls laut Bundesverfassungsgericht, der Wahlfamilie nichts mehr im Weg.
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