Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses vom 2.Dezember 2000 zur Rehabilitierung und Entschädigung der homosexuellen Opfer des NS erklärt die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion, Christina Schenk:
Trotz klarer Vorgaben durch den Bundestag liegt der Gesetzentwurf zur Rehabilitierung der homosexuellen Opfer des NS noch immer nicht vor. Seit einem Jahr praktiziert die Bundesregierung eine skandalöse Hinhalte- und Verzögerungstaktik. Sie ist nicht einmal in der Lage, eine definitive Zusage zu machen, noch in dieser Wahlperiode den überfälligen Gesetzentwurf vorzulegen.
Die regelungsbedürftige Situation der Deserteure darf nicht länger zum Vorwand genommen werden, die Rehabilitierung der homosexuellen Opfer des NS zu verschleppen. Nach wie vor völlig ungelöst sind die Fragen der Rückerstattung und finanziellen Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung. Die Bundesregierung will den vom Bundestag eingeforderten Bericht erst im Zusammenhang mit der Einbringung der gesetzlichen Regelung zur Rehabilitierung der homosexuellen Opfer des NS vorlegen. Der Diskussionsprozess um mögliche Formen kollektiven Ausgleichs blieb bisher ergebnislos. Die wenige, bis zum Ende der Wahlperiode verbleibende Zeit lässt keine Hoffnung zu, dass sich an dieser Situation noch etwas ändern wird.
Die Liste der unerledigten, den Lesben und Schwulen gemachten Koalitionsversprechen beginnt sich zu füllen.
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